Beschlagnahme von Fahrzeugen durch Border Force oder HMRC
Dieser Beitrag richtet sich an Personen und Unternehmen, deren Fahrzeuge in England beschlagnahmt wurden, da ihnen die Einfuhr von Waren unter Verstoß gegen das englische Recht vorgeworfen wird.
In solchen Konstellationen wird die Beschlagnahme von einer der zwei zuständigen britischen Behörden – Border Force oder HM Revenue and Customs (HMRC) – durchgeführt.
Gegen die Beschlagnahme können rechtliche Schritte eingeleitet werden, die sich aus dem Customs and Excise Management Act 1979 ergeben und zivilrechtlicher Natur sind.
Die nachfolgenden Ausführungen gelten nicht für Verfahren gegen andere Sanktionen oder Beschlagnahmen nach anderen Gesetzen.
Hintergrund
Fahrzeuge, mit denen Waren auf illegale Art und Weise importiert werden, dürfen – ebenso wie die Waren selbst – beschlagnahmt werden.
Dies gilt für sämtliche „improperly imported goods“, beispielsweise:
- Waren, deren Einfuhr Zollabgaben bzw. Verbrauchsteuern unterliegt, diese aber nicht bezahlt wurden;
- Waren, deren Einfuhr gesetzlich verboten oder mit einer Einschränkung verbunden ist;
- Waren, die in einem Behälter versteckt wurden, der zum Transport anderer Gegenstände dient oder auf eine Weise verpackt wurden, die zur Täuschung des kontrollierenden Beamten vorgesehen erscheint.
Solche Waren sowie Fahrzeuge, die zu ihrem Transport benutzt werden, unterliegen dem Verfall. Forfeiture bedeutet, dass das Eigentum an dem beschlagnahmten Gegenstand auf den Staat übergeht, wenn gegen die Beschlagnahme kein Rechtsbehelf eingelegt oder dieser zurückgewiesen wird.
Rechtsschutzmöglichkeiten
Die an unserem Projekt beteiligten Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, zu ermitteln, welche Behörde in Ihrem Fall zuständig ist, welche Rechtsschutzmöglichkeit in Betracht kommt sowie bei der Vorbereitung der erforderlichen Schriftsätze.
Den Betroffenen, die gegen die Beschlagnahme vorgehen möchten, stehen zwei rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
1) Die Beschlagnahme als rechtswidrig beanstanden (gerichtliches Verfahren)
Sie haben die Möglichkeit, binnen eines Monats nach der Beschlagnahme oder nach Aushändigung des entsprechenden Bescheids gegenüber der zuständigen Behörde geltend zu machen, dass das Fahrzeug bzw. die Waren nicht dem Verfall unterliegen.
Nach Eingang einer solchen Erklärung leitet Border Force oder HMRC ein gerichtliches Verfahren ein, in dem die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme überprüft wird. Zuständig ist entweder ein magistrates' court oder der High Court.
2) Die Beschlagnahme als rechtmäßig akzeptieren und die Herausgabe des Fahrzeugs verlangen (außergerichtliches Verfahren)
War die Beschlagnahme rechtmäßig, ist es dennoch möglich, die Herausgabe des Fahrzeugs oder der Waren zu verlangen (sog. Restoration).
Für den entsprechenden Antrag besteht keine gesetzliche Ausschlussfrist. Nach der Verwaltungspraxis von Border Force und HMRC soll die Erklärung jedoch innerhalb von 45 Tagen nach dem Datum der Beschlagnahme eingehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass die Gegenstände verwertet werden.
Die Herausgabe kann selbst dann erfolgen, wenn ein Gegenstand bereits im Eigentum des Staates steht. Allerdings kann Ihr Recht auf Restoration nach Ablauf längerer Zeit als verwirkt angesehen werden.
Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Restoration berücksichtigt die zuständige Behörde sämtliche Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich können insbesondere folgende Umstände sein: ob der Fahrer oder sonstige verantwortliche Personen für den Schmuggel verantwortlich oder daran beteiligt waren, ob vor der Beförderung angemessene Kontrollen durchgeführt wurden sowie weitere Umstände des jeweiligen Falls. Die hierfür maßgeblichen Kriterien ergeben sich aus der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung. Bei der illegalen Einfuhr von Waren zur gewerblichen Verwendung ist regelmäßig ein strengerer Prüfungsmaßstab anzuwenden als bei einer beabsichtigten privaten Nutzung.
Vor- und Nachteile
Die zwei genannten Verfahren können auch gleichzeitig eingeleitet werden.
Zu beachten ist, dass das gerichtliche Verfahren kostenintensiver ist. Es gelten hier einige prozessuale Besonderheiten, wenn Sie keinen Wohnsitz in England haben.
Problematisch ist außerdem, dass die zuständige Behörde in manchen Fällen keinen Bescheid (Notice of Seizure) aushändigt, sondern lediglich die Mitteilung, dass Gegenstände beschlagnahmt wurden. Dies führt dazu, dass der Vorwurf der illegalen Einfuhr von Waren und damit die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens nicht in vollem Umfang überprüfbar ist.
Solche Bedenken bestehen nicht, wenn außergerichtlich Umstände geltend gemacht werden, die die Rechtmäßigkeit nicht betreffen. Bei der Entscheidung über die Herausgabe des Fahrzeugs oder der Waren steht der Behörde allerdings ein gewisser Spielraum zu. Außerdem müssen Sie mit umfangreichen Nachforschungen durch die Behörde rechnen.
Sind Sie von einer solchen Beschlagnahme betroffen oder haben Sie hierzu rechtliche Fragen und benötigen anwaltliche Hilfe? Kontaktieren Sie uns hier.